Kosten der Parodontaltherapie
Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung können die Kosten nur in bestimmten Grenzen über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet werden.
Folgende Leistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet:
- Die Kosten für die erforderlichen und geforderten Vorbehandlungsmaßnahmen zur 3. Parodontitistherapie (Individualprophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
- Die Kosten für die unabdingliche Nachsorge und Kontrolle (acht Wochen nach der 3. Parodontitistherapie) sowie alle folgenden unterstützenden Parodontitistherapien zur 3. Sicherung des Behandlungserfolges.
- Zähne mit Zahnfleischtaschen unter 3,5 mm (jedoch sollte auch ein Zahn mit einer 3 mm tiefen 3. Tasche im Rahmen der Parodontitisbehandlung mitgereinigt werden).
- Zähne mit Knochenabbau über 75 % (nach Kassenrichtlinien müssten diese Zähne entfernt werden, aus strategischen Gründen kann es jedoch sinnvoll sein, diese Zähne3. zunächst zu erhalten)
- Zähne mit fraglicher Prognose.
- Zusatzleistungen wie die so genannte Full Mouth Desinfection oder die lokale antimikrobielle
Therapie (Einbringen von bestimmten Detergenzien) in die entzündete Zahnfleischtasche.
Seien Sie versichert: Wir unterstützen Sie weitestgehend, um Ihnen eine optimale und individuelle Therapie zum Erhalt Ihrer Zähne anzubieten!
Was wir generell für den Erhalt von Zähnen tun.